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Der Weg zu IhnenEtappe 3 von 4

03Ankunft und Anerkennung

Dauer
rund 7 Monate ab Ankunft
Etappe
3 von 4

Das übernehmen wir

Abholung, Konto und Anmeldung. Lehrgang an der Lernwerkstatt Pflege. Prüfungsanmeldung, Fristen, Schriftverkehr. Förderantrag vor Kursbeginn.

Das bleibt bei Ihnen

Die Wohnung. Eine Praxisanleitung. Freistellung für die Unterrichtszeit. Ein Team, das die neue Kollegin aufnimmt.

Was in dieser Etappe passiert

Die ersten Tage

Am Flughafen steht eine Person, die die Fachkraft schon kennt. Es ist dieselbe Person, die auch ein Jahr später noch zuständig ist. In den ersten Tagen helfen wir bei Konto und Anmeldung, die Wohnung stellen Sie. Wenige Tage nach der Ankunft steht die Fachkraft bei Ihnen im Dienstplan.

Monat 1 bis 6, Lehrgang und Arbeit

Zugleich beginnt der Lehrgang, den wir gemeinsam mit Ihnen und der Fachkraft gewählt haben: der Anpassungslehrgang an der staatlich anerkannten Lernwerkstatt Pflege in Gießen oder die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung. In dieser Zeit arbeitet die Fachkraft bereits als Pflegehilfskraft unter Anleitung. Für die Unterrichtszeit stellen Sie sie frei. Dafür kann es einen Zuschuss zum Gehalt geben. Den Antrag stellen wir vor dem ersten Kurstag, weil er danach nicht mehr zu bekommen ist.

Die Prüfung

Der schwierige Teil ist selten das Fachliche. Es ist die Sprache unter Druck: eine Pflegehandlung erklären, während man sie ausführt. Genau das üben wir unter Prüfungsbedingungen. Für die Prüfung geben wir eine Bestehensgarantie. Hat die Fachkraft am Vorbereitungskurs teilgenommen und die Praxisanleitung in Ihrem Haus stattgefunden, bereiten wir bei einem Fehlversuch erneut vor und übernehmen die Wiederholungsprüfung. Ihnen entstehen dafür keine Kosten.

Monat 7, die Urkunde

Ist die Prüfung bestanden, stellt die zuständige Behörde die Gleichwertigkeit fest. Die Urkunde liegt meist im siebten Monat nach der Ankunft vor. Ab diesem Tag ist Ihre Kollegin examinierte Pflegefachkraft und zählt in der Fachkraftquote.

Ihr Aufwand, ehrlich beziffert

Diese Etappe verlangt am meisten von Ihnen. Dabei geht es weniger um Papier als um Aufmerksamkeit: die Wohnung, eine Praxisanleitung, die Freistellung für den Unterricht und ein Team, das die neue Kollegin nicht als Sonderfall behandelt. Um alles andere, von der Förderung bis zur Prüfungsanmeldung, kümmern wir uns.

Fragen zu Etappe 3

Darf die Fachkraft in dieser Zeit schon arbeiten?

Ja, als Pflegehilfskraft und unter Anleitung. Sie zählt noch nicht in der Fachkraftquote, entlastet Ihr Team aber bereits spürbar.

Wer entscheidet, ob Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung?

Beide Wege stehen offen. Welcher passt, legen wir gemeinsam mit Ihnen und der Fachkraft fest, bevor der Lehrgang beginnt.

Was kostet uns die Qualifizierung?

Der Anpassungslehrgang kostet 1.770 Euro. Die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung kostet 2.500 Euro, dazu kommen 1.500 Euro für die Abnahme der Prüfung durch die staatliche Prüfstelle. Beides kann über das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden. Für Unterrichts- und Lernzeit kann außerdem ein Zuschuss zum Gehalt kommen.

Was passiert, wenn die Prüfung nicht bestanden wird?

Sie kann wiederholt werden. Dann greift unsere Bestehensgarantie: Wir bereiten erneut vor und übernehmen die Wiederholungsprüfung, Ihrem Haus entstehen keine Kosten. Bedingung ist, dass Vorbereitungskurs und Praxisanleitung stattgefunden haben.

Erzählen Sie uns von Ihren offenen Stellen.

Sie brauchen kein fertiges Anforderungsprofil. Es genügt, wenn Sie uns sagen, wie viele Stellen bei Ihnen offen sind und wie viele Sie langfristig besetzen möchten. Alles Weitere klären wir im ersten Gespräch. Wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen mit einem Terminvorschlag.