Das übernehmen wir
Anerkennungsantrag bei der jeweils zuständigen Behörde, Vereinbarung mit der Ausländerbehörde, alle Unterlagen und Formulare, der Schriftverkehr, die Fristen.
Das bleibt bei Ihnen
Die Vollmacht und die Unterschriften auf den Dokumenten, die wir vorbereiten.
Was in dieser Etappe passiert
Sobald der Arbeitsvertrag unterschrieben ist oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt, stellen wir zuerst den Anerkennungsantrag bei der jeweils zuständigen Behörde. Rund acht Wochen später liegt der Defizitbescheid vor. Mit ihm beginnt das Visum.
Wir führen es über das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz. Dafür bereiten wir die Vereinbarung mit der Ausländerbehörde und sämtliche Unterlagen vor. Sie unterschreiben und erteilen die Vollmacht, den Schriftverkehr übernehmen wir.
Danach greifen die gesetzlichen Fristen: Nach rund vier Wochen erteilt die Ausländerbehörde die Vorabzustimmung. Innerhalb weiterer vier Wochen hat die Fachkraft ihren Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Über den Antrag wird in der Regel drei Wochen später entschieden.
So planbar diese Fristen klingen, eines sagen wir ehrlich: Am Ende entscheiden die Behörden. Trotz einheitlichem Verfahren weichen die Abläufe je nach Ausländerbehörde und Botschaft voneinander ab. Braucht eine Behörde länger, können wir nachhaken, aber sie nicht ersetzen. Deshalb nennen wir Ihnen Zeiträume und keine Garantien.
Ihr Aufwand, ehrlich beziffert
Gering. Sie erteilen die Vollmacht und unterschreiben, was wir vorbereitet haben. Die Verfahrensgebühr von 411 Euro ist in unserer monatlichen Zahlung enthalten. Den Stand jedes Antrags sehen Sie auf der welcome at work Plattform.
Fragen zu Etappe 2
Wie lange dauert das Visum?
Vom Defizitbescheid bis zum Termin bei der Auslandsvertretung rechnen Sie mit rund zwei Monaten. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren gibt den Behörden feste Fristen vor. Die Entscheidung liegt trotzdem bei ihnen.
Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Ein gesetzlich geregeltes Verfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz. Der Arbeitgeber beantragt es in Vollmacht der Fachkraft bei der Ausländerbehörde, dafür gelten verkürzte, verbindliche Fristen bis zum Visum. Wir bereiten alles vor, Sie unterschreiben.
Was passiert, wenn das Visum abgelehnt wird?
Das kommt vor. Meistens liegt es an einem Formfehler: Beim Termin bei der Auslandsvertretung fehlte ein Dokument. In dem Fall stellen wir den Antrag mit vollständigen Unterlagen neu. An der Vereinbarung mit der Ausländerbehörde und an der Anerkennung ändert das nichts.
Erzählen Sie uns von Ihren offenen Stellen.
Sie brauchen kein fertiges Anforderungsprofil. Es genügt, wenn Sie uns sagen, wie viele Stellen bei Ihnen offen sind und wie viele Sie langfristig besetzen möchten. Alles Weitere klären wir im ersten Gespräch. Wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen mit einem Terminvorschlag.
