Das übernehmen wir
- Wir arbeiten nach der Anerkennung zwölf Monate mit der Fachkraft weiter. Die Ansprechperson bleibt dieselbe wie am Anfang
- Wir führen regelmäßige Gespräche mit beiden Seiten, bevor etwas eskaliert
- Wir überwachen die Fristen des Aufenthaltstitels
Das bleibt bei Ihnen
- Sie behandeln sie wie jede andere Kollegin. Es gelten dieselben Regeln und dieselben Chancen
Was in dieser Etappe passiert
Hier endet für viele Anbieter der Auftrag. Für uns beginnt der Teil, an dem sich entscheidet, ob sich der ganze Aufwand gelohnt hat. Nach der Anerkennung arbeiten wir zwölf Monate mit der Fachkraft weiter. Die Ansprechperson ist dieselbe, die sie schon im Herkunftsland kennengelernt hat.
Wir führen regelmäßige Gespräche mit beiden Seiten, bevor etwas eskaliert. Die Themen, die dabei auftauchen, sind selten dramatisch und fast immer die gleichen: eine Dienstplanregel, die niemand erklärt hat, ein Missverständnis in der Übergabe oder das Gefühl, bei Fortbildungen übersehen zu werden. Wer solche Dinge in Woche drei bespricht, hat sie in Woche vier gelöst. Wer wartet, verliert im Monat neun eine Kollegin.
Dazu kommt der bürokratische Teil, der nach der Urkunde nicht aufhört: Verlängerung des Aufenthaltstitels, oft Familiennachzug, manchmal ein Umzug. Fristen dieser Art meldet die welcome at work Plattform von selbst, statt an dem Tag aufzufallen, an dem sie abgelaufen sind.
Der Maßstab für diese Etappe ist eine einzige Zahl: Vier von fünf Fachkräften sind auch drei Jahre nach der Anerkennung noch im Team, lange nachdem unsere Begleitung geendet hat. Deshalb streichen wir diesen aufwendigsten Teil unseres Modells nicht.
Ihr Aufwand, ehrlich beziffert
Ihr Aufwand ist gering, Ihr Beitrag trotzdem der wichtigste. Behandeln Sie die neue Kollegin wie jede andere: dieselben Regeln bei Diensten und Wünschen, derselbe Zugang zu Fortbildungen, dieselbe Ansprache.
Fragen zu Etappe 4
Was passiert nach den zwölf Monaten?
Dann endet unsere Begleitung. Die Zahlungen sind zu diesem Zeitpunkt längst ausgelaufen. Ansprechbar bleiben wir trotzdem. Die meisten Häuser melden sich irgendwann wieder, meistens wegen der nächsten Stelle.
Was, wenn die Fachkraft trotzdem geht?
Die Zahlungen enden zum Monatsende. Wir besetzen ohne weiteres Honorar nach. Vorher versuchen wir zu verstehen, woran es lag, denn eine zweite Fehlbesetzung hilft niemandem.
Werben Sie unsere Fachkraft später ab?
Nein. Innerhalb unserer Kundschaft gilt ausnahmslos ein Abwerbeverbot. Das gilt auch, wenn jemand nachfragt. Es schützt Sie genauso wie die anderen Häuser, mit denen wir arbeiten.
Erzählen Sie uns von Ihren offenen Stellen.
Sie brauchen kein fertiges Anforderungsprofil. Es genügt, wenn Sie uns sagen, wie viele Stellen bei Ihnen offen sind und wie viele Sie langfristig besetzen möchten. Alles Weitere klären wir im ersten Gespräch. Wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen mit einem Terminvorschlag.
