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Verfahrenswissen

Das Anerkennungsverfahren verständlich erklärt

Ein im Ausland erworbener Pflegeabschluss wird in Deutschland nicht automatisch anerkannt. Er muss der deutschen Ausbildung gleichgestellt werden. Auf dieser Seite erklären wir, wie das geht. Sie ist für alle gedacht, die es vor einer Entscheidung genau wissen wollen.

Vom Antrag bis zur Wahl des Weges

Am Anfang steht der Antrag bei der zuständigen Behörde. Wir stellen ihn, sobald der Arbeitsvertrag unterschrieben ist oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt. Das geschieht noch vor dem Visum. Die Behörde vergleicht die ausländische Ausbildung mit der deutschen und stellt fest, ob sie gleichwertig ist. Nach rund acht Wochen liegt der Bescheid vor. Stellt er wesentliche Unterschiede fest, heißt er Defizitbescheid. Er benennt, welche Inhalte fehlen und in welchem Umfang sie nachzuholen sind.

Diese Lücke lässt sich auf zwei Wegen schließen. Beide führen zur vollen Berufsanerkennung. Der Anpassungslehrgang verteilt den Stoff über Monate. Er verbindet Unterricht mit angeleiteter Praxis in Ihrem Haus und endet mit einem Abschlussgespräch. Die Kenntnisprüfung verlangt dagegen, an einem einzigen Tag praktisch und mündlich zu zeigen, dass der Stoff sitzt. Sie ist schneller und riskanter.

Welcher Weg besser passt, hängt vor allem am Menschen. Wer im Haus gut eingebunden ist und Zeit hat, fährt mit dem Lehrgang ruhiger. Wer fachlich sicher ist und schnell arbeiten will, nimmt die Prüfung. Beide Wege stehen bei jedem Defizitbescheid offen. Welcher es wird, legen wir gemeinsam mit Ihnen und der Fachkraft fest. Über die Lernwerkstatt Pflege sind beide möglich, wir haben also keinen Grund, Ihnen den einen gegen den anderen zu verkaufen.

Der Anpassungslehrgang im Einzelnen →

Wie lange das Verfahren dauert

Den Antrag stellen wir vor der Einreise, der Defizitbescheid liegt nach rund acht Wochen vor. Ab der Ankunft in Deutschland rechnen wir mit sechs Monaten bis zur bestandenen Prüfung. Die Urkunde liegt meist im siebten Monat vor. Nach unserer Erfahrung gilt das bundesweit gleich.

In dieser Zeit arbeitet die Fachkraft bereits als Pflegehilfskraft unter Anleitung in Ihrem Team. Sie zählt noch nicht in der Fachkraftquote, entlastet Sie aber schon. Mit der Urkunde ändert sich beides an einem Tag.

Die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung →

Warum das Bundesland eine Rolle spielt

Die Anerkennung ist Ländersache. Zuständig ist die Behörde des Bundeslandes, in dem gearbeitet werden soll. Die Länder handhaben Begriffe und Verfahren unterschiedlich. In Hessen entscheidet das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege und spricht vom Anpassungslehrgang. In Bayern ist das Bayerische Landesamt für Pflege zuständig, dort heißt derselbe Weg Anpassungsmaßnahme.

Für Sie bedeutet das vor allem eins: Erfahrungswerte aus einem anderen Bundesland lassen sich nicht ungeprüft übertragen. Wir klären die Zuständigkeit, bevor der Antrag gestellt wird.

Der Weg in Hessen →

Die Sprache im Verfahren

Für die Anerkennung wird Deutsch auf dem Niveau B2 verlangt. Dazu gehört die Fachsprache, die in der Pflege gebraucht wird. Die Anforderung ist fachlich begründet: Wer die Übergabe nicht versteht, kann nicht sicher arbeiten.

Wir unterrichten in der eigenen Sprachschule. Seit Mai 2025 nehmen wir die telc-Prüfung im eigenen Prüfungszentrum ab. Dadurch hängt der Termin nicht an freien Plätzen bei Dritten.

So nehmen wir Ihnen das Verfahren ab

Wir stellen den Antrag, führen den Schriftverkehr mit der Behörde, halten Fristen nach und organisieren die Vorbereitung auf die Prüfung. Sie erfahren, wann das Verfahren läuft und wann die Berufsurkunde da ist. Dazwischen brauchen wir Sie nur, falls die Behörde etwas zum Arbeitsverhältnis wissen will.

Klappt die Prüfung wider Erwarten nicht, greift unsere Bestehensgarantie: Wir bereiten erneut vor und übernehmen die Wiederholungsprüfung. Ihnen entstehen dafür keine Kosten.

Etappe 3 im Detail →

Häufige Fragen zum Verfahren

Wie lange dauert das Anerkennungsverfahren?

Den Antrag stellen wir schon vor der Einreise, nach rund acht Wochen liegt der Bescheid vor. Nach der Ankunft folgen Lehrgang oder Prüfungsvorbereitung und die Prüfung selbst. Das dauert rund sechs Monate. Die Urkunde liegt meist im siebten Monat nach der Ankunft vor.

Wer ist zuständig?

Die Behörde des Bundeslandes, in dem gearbeitet wird. In Hessen ist das das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege, in Bayern das Bayerische Landesamt für Pflege.

Was ist die Berufsurkunde?

Die Urkunde über die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann zu führen. Sie ist das Ziel des Verfahrens. Ab dann darf eigenverantwortlich gearbeitet werden.

Darf vor der Anerkennung schon gearbeitet werden?

Ja, im Rahmen der Qualifizierung und unter Anleitung. Wenige Tage nach der Ankunft steht die Fachkraft im Dienstplan. Als examinierte Kraft zählt sie erst mit der Urkunde.

Was passiert bei einem negativen Bescheid?

Ein Bescheid, der wesentliche Unterschiede feststellt, ist der Normalfall. Er benennt, was auszugleichen ist. Genau dafür gibt es Anpassungslehrgang und Kenntnisprüfung.

Fragen zum Verfahren? Wir erklären es Ihnen.

Rufen Sie an oder schreiben Sie kurz, was Sie wissen wollen. Das Gespräch ist unverbindlich, ein Angebot machen wir nur, wenn Sie eines möchten.