RatgeberAnerkennung verstehen
Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung: Was ist der Unterschied?
Beide Wege gleichen dieselben Unterschiede zur deutschen Ausbildung aus und führen zur vollen Anerkennung. Der Anpassungslehrgang verbindet Unterricht mit begleiteter Praxis über einen festen Zeitraum, die Kenntnisprüfung ist eine einzelne Prüfung über den gesamten Ausbildungsstoff. Beide Wege stehen bei jedem Defizitbescheid offen. Welcher passt, legen wir gemeinsam mit Einrichtung und Fachkraft fest.
Warum es überhaupt zwei Wege gibt
Wenn eine Pflegefachkraft ihren im Ausland erworbenen Abschluss anerkennen lassen will, prüft die zuständige Behörde, ob er der deutschen Ausbildung gleichwertig ist. Stellt sie wesentliche Unterschiede fest, müssen die ausgeglichen werden. Dafür sieht das Gesetz zwei gleichwertige Möglichkeiten vor. Am Ende steht in beiden Fällen dieselbe Berufsurkunde.
Der Anpassungslehrgang
Der Anpassungslehrgang läuft über einen festgelegten Zeitraum und verbindet Unterricht mit begleiteter Praxis in einer Einrichtung. Abgeschlossen wird er mit einem Abschlussgespräch oder einer Prüfung.
- Die Fachkraft arbeitet währenddessen in Ihrem Haus, unter Anleitung
- Der Ablauf hat feste Termine und ist damit planbar
- Die Praxis, die nachzuweisen ist, entsteht dort, wo später gearbeitet wird
Die Kenntnisprüfung
Die Kenntnisprüfung prüft den gesamten Stoff der deutschen Pflegeausbildung praktisch und mündlich. Sie ist der schnellere Weg und im Einzelfall der riskantere: Wer sie nicht besteht, verliert Zeit.
Auf beide Wege bereitet die staatlich anerkannte Lernwerkstatt Pflege in Gießen vor. Für die Prüfung gilt unsere Bestehensgarantie: Klappt es beim ersten Mal nicht, bereiten wir erneut vor und übernehmen die Wiederholungsprüfung. Ihnen entstehen dafür keine Kosten.
Wer entscheidet, welcher Weg es wird?
Der Defizitbescheid legt fest, was auszugleichen ist. Er lässt beide Wege offen. Welcher es wird, entscheiden Einrichtung, Fachkraft und wir gemeinsam. Das Bundesland prägt dabei die Begriffe: In Hessen spricht man vom Anpassungslehrgang, in Bayern von der Anpassungsmaßnahme. Wir klären die Zuständigkeit, bevor der Antrag gestellt wird.
Fachlich geprüft von der staatlich anerkannten Lernwerkstatt Pflege
Häufige Fragen dazu
Wie lange dauert das Verfahren insgesamt?
Den Antrag stellen wir schon vor der Einreise, nach rund acht Wochen liegt der Bescheid vor. Nach der Ankunft folgen Lehrgang oder Prüfungsvorbereitung und die Prüfung selbst. Das dauert rund sechs Monate. Die Urkunde liegt meist im siebten Monat nach der Ankunft vor.
Kann man sich den Weg aussuchen?
Ja. Der Bescheid legt fest, was auszugleichen ist, lässt aber beide Wege offen. Welcher passt, entscheiden Einrichtung, Fachkraft und wir gemeinsam.
Darf die Fachkraft währenddessen arbeiten?
Ja, im Rahmen der Qualifizierung und unter Anleitung. Eigenverantwortlich als Pflegefachkraft arbeitet, wer die Berufsurkunde hat.
Noch Fragen zu Ihrem Fall?
Wir erklären es Ihnen am Telefon. Das Gespräch ist unverbindlich, ein Angebot machen wir nur, wenn Sie eines möchten.
